Die günstigsten in allen Bundesländern geöffneten Krankenkassen
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich – und so geht‘s
Während der allgemeine Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in gleicher Höhe anfällt, unterscheiden sich die Anbieter in der Höhe des Zusatzbeitrages. Bei einem Schnitt von 0,9 Prozent reicht die Spannweite der Zusatzbeiträge von 0,3 Prozent bis 1,7 Prozent. Schon mit Blick auf die Beitragshöhe sollten die aktuellen Angebote vor einem Krankenkassenwechsel einem Vergleich unterzogen werden.
Wer Wert auf bestimmte Leistungen legt, wird auch hier große Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen feststellen. Neben der gesetzlichen Mindestversorgung bieten Krankenkassen teilweise freiwillige Leistungen. Dabei unterscheiden sie sich nicht nur in den zusätzlich übernommenen Behandlungen, sondern auch in dem Umfang der Kostenübernahme.
Im FOCUS Online Krankenkassenvergleich können Sie 81 Krankenversicherungen vergleichen – und so geht es.
1. Ersparnis errechnen
Geben Sie zunächst Ihre Berufsgruppe und ihr monatliches Bruttoeinkommen an. Anschließend wählen Sie das Bundesland, in dem Sie leben. Optional können Sie Ihre aktuelle Krankenkasse angeben. So können Sie im Ergebnis auf einen Blick einsehen, welche Anbieter im Vergleich zu Ihrer aktuellen Kasse günstigere Konditionen bieten und wie hoch der Beitragsvorteil ist. Geben Sie Ihre aktuelle Krankenkasse nicht an, so wird der Beitragsvorteil am Bundesdurchschnitt gemessen.
2. Wichtige Leistungen aussuchen
Im zweiten Schritt können Sie die Leistungen auswählen, die Ihnen bei Ihrer neuen Krankenkasse wichtig sind. Sie können beispielsweise angeben, dass Ihre Krankenkasse ambulante Naturheilverfahren oder professionelle Zahnreinigungen übernehmen soll. Krankenkassen, die die gewünschten Leistungen nicht anbieten werden aus den Vergleichsergebnissen herausgefiltert.
3. Neue Krankenkasse wählen
Der Vergleich zeigt Ihnen jetzt alle Krankenkassen, die Ihre Vorgaben erfüllen. Dabei steht die Krankenkasse mit dem höchsten Beitragsvorteil an erster Stelle. Klicken Sie auf „Zu den Leistungsdetails“, um die Konditionen der Kasse einzusehen. Mit einem Klick auf „Antrag“ öffnen sich die benötigten Antragsunterlagen in Form eines PDF-Dokuments.
Voraussetzungen für den Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ohne größere Probleme möglich. Die Versicherten haben das Recht, ihre Kasse frei zu wählen. Voraussetzung für einen Krankenkassenwechsel ist, dass Sie zuvor mindestens 18 Monate in Ihrer bisherigen Kasse versichert waren. Sie müssen Ihrer alten gesetzlichen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
So wechseln Sie Ihre Krankenkasse in drei Schritten
Schritt 1: Schriftliche Kündigung
Für die Kündigung reicht ein Brief, in dem Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie wechseln möchten. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Versichertennummer angeben.
Schritt 2: Kündigungsbestätigung
Die alte Kasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zuschicken.
Schritt 3: Antrag versenden
Senden Sie die Kündigungsbestätigung zusammen mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag an die neue Kasse, zu der Sie wechseln möchten.
Wechseln können Sie in jede Kasse, die in dem Bundesland geöffnet ist, indem Sie arbeiten oder wohnen. Damit haben Sie die Wahl zwischen einer großen Anzahl von Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen, geöffneten Betriebskrankenkassen (BKK) sowie Innungskrankenkassen (IKK).
Sonderkündigungsrecht bei einer GKV
Gut zu wissen ist, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ankündigt oder erhöht. Zwar gilt weiterhin die zweimonatige Kündigungsfrist. Allerdings müssen Sie dann nicht mehr mindestens 18 Monate in Ihrer derzeitigen Kasse versichert gewesen sein.
Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse
So einfach ein Wechsel innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen ist, so schwierig ist der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse. Er geht nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel, wenn das Einkommen stark sinkt. Unter Umständen könnte trotzdem das Alter einer Mitgliedschaft im Weg stehen. Experten raten daher, vor einer Kündigung unbedingt zu klären, ob eine Mitgliedschaft in der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Lesen Sie, unter welchen Umständen Sie von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Höhe des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags
Der allgemeine Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt 2019 einheitlich bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich. Das heißt, vom Gehalt gehen 8,3 Prozent ab. Über den einheitlichen Beitrag hinaus haben Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der Zusatzbeitrag liegt 2019 im Schnitt bei 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens und musste bislang vom Versicherten allein getragen werden. Anfang 2019 änderte sich diese Regelung. Auch der Zusatzbeitrag wird seither zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der vom Arbeitnehmer zu zahlende Anteil wird ebenfalls direkt vom Gehalt abgezogen.
Bei Rentnern übernimmt in der Regel die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil – sowohl vom allgemeinen als auch Zusatzbeitrag. Das heißt, Rentner müssen auch nur die Hälfte des Beitragssatzes zahlen.
Die Familienversicherung bei gesetzlichen Krankenversicherungen
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können bei gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ehe- oder Lebenspartner und Kinder nicht hauptberuflich selbstständig, verbeamtet oder privatversichert sind. Des Weiteren dürfen die mitversicherten Lebenspartner, Ehegatten und Kinder eine Einkommensgrenze von monatlich 445 Euro oder, bei einer geringfügigen Beschäftigung, 450 Euro im Monat nicht überschreiten.
Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung machen, können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert sein. Danach müssen sie sich selbst versichern. Der Beitrag für Studenten ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Kinder, die sich weder in Ausbildung befinden noch berufstätig sind, sind bis zum 23. Lebensjahr familienversichert.
Wie unterscheiden sich die Leistungen der Krankenkassen?
Ob Medikamente, Krankenhaus oder Arztbesuch - zu 95 Prozent sind die Leistungen der Krankenkassen identisch. Was erstattet wird, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss. Er legt zum Beispiel fest, ob die Kosten für bestimmte Behandlungen und Therapien übernommen werden oder nicht. Der Leistungskatalog wird regelmäßig überprüft.
Einen Teil ihrer Leistungen können die Kassen allerdings selbst bestimmen – je nach Ausrichtung und Finanzkraft. So bezahlen manche Kasse unter anderem folgende Leistungen freiwillig:
- Akkupunktur
- Osteopathie
- Homöopathie
- zusätzliche Impfungen
- professionelle Zahnreinigungen (komplett oder bezuschusst)
- Kostenübernahme für einen Zahnersatz über die gesetzliche Mindestversorgung hinaus
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Achtung: Krankenkassen übernehmen die Kosten der freiwilligen Leistungen in der Regel nicht in voller Höhe oder nicht jeden Teil der Behandlung. Die Kostenübernahme ist meist auf einen festgelegten Betrag pro Jahr beschränkt. Auch können sich Krankenkassen darauf beschränken nur die Kosten für die Arzneimittel oder nur für die ärztliche Behandlung zu übernehmen.
Geld zurück mit Bonusprogrammen der Krankenkassen
Manche Krankenkassen bieten Bonusprogramme an. Mit diesen Angeboten belohnen die Versicherungen das gesundheits- oder kostenbewusste Verhalten ihrer Mitglieder. Sie zahlen zum Beispiel Prämien oder bieten andere Vergünstigungen. Unterschiedliche Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen können genauso belohnt werden wie sportliche Aktivitäten, eine Diät unter Anleitung oder eine Raucherentwöhnung.
Hinweis: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Fülle an möglichen Krankenkassenleistungen und -angeboten diese nicht zur Gänze auflisten können. Wir haben daher die uns am wichtigsten erscheinenden Leistungen für Sie zusammengestellt.