Korrekturen 2017, KW 22
Nachfolgend finden Sie die detaillierte Übersicht der in der 22. Kalenderwoche 2017 korrigierten Print-Titel:
Quartalsauflagen
Berlin vis-à-vis | Brieftaube, Die | Bus Systeme | FLZ Ansbach 52 | FLZ Dinkelsbühl Feuchtwangen 53 | FLZ Neustadt Scheinfeld Uffenheim 56 | FLZ Rothenburg mit Fränkischer Anzeiger 55 | Fränkische Landeszeitung Gesamt 51 | Handelsjournal | kma - Das Magazin für die Gesundheitswirtschaft | Mein Lieblingsrezept | PHOTON - Das Solarstrom-Magazin | SZ golf spielen | VdB MAGAZIN
Newsletter "IVW-Praxis" 2017/6
14. Jahrgang - Ausgabe Nr. 6 vom 6. Juni 2017
In der heutigen Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
- Jahresversammlung des Verwaltungsrats 2017 in Berlin:
IVW-Präsident Schubert warnt Werbe- und Medienwirtschaft
vor Schäden durch EU-Pläne zur E-Privacy-Verordnung - Geschäftsbericht 2016/2017
- Kongress der Deutschen Fachpresse 2017
- Neues D-A-CH-länderübergreifendes Auflagenzertifikat
Kooperation der IFABC-Mitglieder im deutschsprachigen Raum
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu
- Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle
- Terminen der nächsten Monate
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle.
Eintritte Quartalsauflagen
Folgender Titel ist ab sofort der IVW-Auflagenkontrolle angeschlossen:
Bauherr, Der
Eintritte Quartalsauflagen
Folgender Titel ist ab sofort der IVW-Auflagenkontrolle angeschlossen:
Haus & Grund Rhein-Berg
ZAW- und IVW-Präsident Andreas F. Schubert warnt: Pläne für E-Privacy-Verordnung der EU gefährden Werbeträgervermarktung digitaler Medienangebote
Bundesministerin Zypries sagt Werbewirtschaft Unterstützung im laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren zu
Mit Sorge blickt die IVW nach Brüssel. Dort beschäftigen sich zurzeit EU-Parlament und EU-Ministerrat mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu der so genannten E-Privacy-Verordnung. Die Verordnung soll zusammen mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft treten und ergänzend neue Regeln für das Online- und Direktmarketing enthalten. Die darin vorgesehene Neuregelung für den datenschutzkonformen Einsatz von Cookies betrifft in mehrfacher Hinsicht das Messverfahren, das die IVW-Mitglieder derzeit nutzen. Die IVW-Erhebung der Nutzungsdaten von Internetwerbeträgern wird dadurch auf den Prüfstand gestellt.
„Die neutrale Reichweitenerhebung von Webseiten wäre nicht mehr möglich, die für die Medien wie auch deren Werbepartner notwendige übergreifende Marktforschung hätte ein großes Problem.“
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